Weitere Teile der Offenlegungs- und Taxonomieverordnung treten zum 1. Januar 2023 in Kraft
- Berücksichtigung von vier weiteren Umweltzielen der Taxonomie kommt neu hinzu - Gemäß Offenlegungsverordnung müssen weitere Kennzahlen erhoben werden - Kennzahlen müssen in Jahresberichten, auf der Webseite und in den vorvertraglichen Informationen veröffentlicht werden