Marktverfügbarkeitserklärung, mit der das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik den Startschuss für den verpflichtenden Einbau intelligenter Messsysteme gegeben hatte, ist „voraussichtlich rechtswidrig“ und deshalb vorerst ausgesetzt.
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Was bedeutet der Fehlstart intelligenter Messsysteme für die Wohnungswirtschaft?
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22.03.2021