75,5 Prozent stimmen bei Bürgerentscheid in Taufkirchen für das Quartier am Bahnhof
75,5 Prozent stimmen im Ratsbegehren für die Fortsetzung der Planung, 68,2 Prozent lehnen Planungsstopp der Projektgegner ab.
Bei den Bürgerentscheiden am 12. Juli haben sich die Taufkirchner Bürgerinnen und Bürger mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, die Planung für das neue Quartier am Bahnhof fortzusetzen. 75,5 Prozent stimmten für das Ratsbegehren der Gemeinde, das eine Fortsetzung der Planungen vorsieht. 68,2 Prozent lehnten ein von den Projektgegnern initiiertes, paralleles Bürgerbegehren ab, das einen Planungsstopp zum Ziel hatte. Mit mehr als 5.800 Stimmen wurden die jeweils nötigen Quoren deutlich übertroffen. Gemeinde und Eigentümergemeinschaft verhandeln aktuell den städtebaulichen Vertrag, im Laufe des Jahres soll der Satzungsbeschluss folgen.
Bürgerentscheid gibt klaren Auftrag für die Planung
Im Vorfeld der Abstimmung hatten sich mehrere Fraktionen, Verbände und Vereine überparteilich für das neue Quartier ausgesprochen. Die Eigentümergemeinschaft hatte zusätzlich mit der Kampagne „Wer Ja sagt, muss auch Nein sagen” für die Fortführung der Planung geworben.
Für Lisa Bierling, Sprecherin der Eigentümergemeinschaft, zeigt das Ergebnis, dass die Mehrheit der Taufkirchner die Chancen des neuen Quartiers erkannt hat: „Mehr Wohnraum, neue Flächen für ärztliche Versorgung, Perspektiven für ein neues Seniorenzentrum, Kinderbetreuungseinrichtungen, attraktive öffentliche Räume, Nahversorgung, moderne Gewerbeflächen und Steuereinnahmen: Die Mehrheit der Taufkirchner hat die Chancen erkannt, die mit dem neuen Quartier verbunden sind. Taufkirchen will die Zukunft des Ortes nicht blockieren, sondern gestalten. Für uns ist das Ergebnis ein demokratisches Signal, die nächsten Schritte verantwortungsvoll, transparent und im Dialog mit der Gemeinde weiterzugehen.”
Auch die Gemeinde liest das Ergebnis als klaren Auftrag
„Die Bürgerinnen und Bürger haben der Gemeinde einen klaren Auftrag gegeben, die Planung für das Quartier am Bahnhof fortzuführen”, sagt Dr. Sebastian Thoma, Erster Bürgermeister der Gemeinde Taufkirchen. Der Auftrag der Bürgerschaft ist damit auch ein politischer: Er gibt der Gemeinde Rückhalt für die anstehenden Verhandlungen mit der Eigentümergemeinschaft.
Vom Votum zum städtebaulichen Vertrag
Aktuell verhandeln Gemeinde und Eigentümergemeinschaft den städtebaulichen Vertrag, der die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Quartiers festlegt. Im Laufe des Jahres soll zusätzlich der Satzungsbeschluss durch die Gemeinde gefasst werden. Damit hätten beide Seiten die planungsrechtliche Grundlage, das Quartier in den kommenden Jahren sukzessive zu entwickeln.
Ein Quartier für Wohnen, Versorgung und Begegnung der Generationen
Geplant ist ein gemischt genutztes Quartier, das Wohnen, Arbeiten, Versorgung, soziale Infrastruktur und öffentliche Räume miteinander verbindet. Neben dringend benötigten Wohnungen sollen Flächen für Dienstleistungen, Handel, Gastronomie, medizinische Angebote, Kinderbetreuung und seniorengerechte Strukturen entstehen.
„Das Ergebnis gibt Rückenwind für eine Planung, die weit über einzelne Gebäude hinausgeht”, sagt Bierling. „Es geht um ein Quartier, das Taufkirchen langfristig stärkt – mit mehr Angeboten vor Ort, besseren Wegen, neuen Begegnungsräumen und wichtigen Einrichtungen für unterschiedliche Generationen. Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit der Zukunft ihres Ortes auseinandergesetzt und ihre Stimme abgegeben haben.”
Quartier am Bahnhof: der Stand nach dem Bürgerentscheid
Ergebnis Ratsbegehren: 75,5 Prozent für die Fortsetzung der Planungen, 24,5 Prozent dagegenErgebnis Bürgerbegehren: 68,2 Prozent gegen einen Planungsstopp, 31,8 Prozent dafürAbgegebene Stimmen: mehr als 5.800Abstimmungszeitraum: 16. Juni bis 12. Juli 2026Vorfeld-Kampagne der Eigentümergemeinschaft: „Wer Ja sagt, muss auch Nein sagen”Geplanter Nutzungsmix: Wohnen, ärztliche Versorgung, Seniorenzentrum, Kinderbetreuung, Nahversorgung, Gewerbeflächen, öffentliche RäumeNächster Schritt: Verhandlung des städtebaulichen Vertrags zwischen Gemeinde und Eigentümergemeinschaft. Danach geplant: Satzungsbeschluss der Gemeinde im Laufe des Jahres 2026
