Ab dem 1. August 2018: Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter
Die Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter – am 1. August 2018 tritt sie in Kraft. Ab dem 1. August müssen Makler und Verwalter innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren mindestens 20 Stunden mit Weiterbildungen verbringen. Das gilt auch für ihre Angestellten, wenn diese unmittelbar bei den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten mitwirken. Verwalter müssen zudem weitere Anforderungen erfüllen, um in den Beruf einzusteigen und ihn auszuführen. Geregelt wird die Fortbildungspflicht in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Unternehmer, die sowohl als Immobilienmakler als auch als Verwalter tätig sind, müssen sich für beide Bereiche fortbilden, also zweimal 20 Stunden innerhalb von drei Jahren.