Abwägungsvorrang für Wohnungsbau – Koalition folgt GdW-Vorschlag
Der Koalitionsausschuss hat sich auf einen Vorrang für den Wohnungsbau in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt verständigt. Künftig soll – ähnlich wie bei der Sonderregelung fürWindkraftanlagen im EEG – in Abwägungsprozessen deutlich häufiger zugunsten neuer Wohnungen entschieden werden.
„Das ist ein klares Bekenntnis zum Menschenrecht auf Wohnen. Endlich setzt die Politik ein deutliches Zeichen: Wohnraum hat Vorrang“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft. „Dieser Schritt zeigt, dass die Bedürfnisse der Menschen in Deutschland wieder konsequent in den Mittelpunkt gestellt werden.“
„Es geht nicht darum, andere Belange zu entwerten“, sagt Gedaschko. „Vielmehr trifft die Politik eine klare Werteentscheidung: Wie viel ist uns das Recht auf Wohnen wert? Heute wurde die richtige Antwort gegeben.“
Nach dem Bauland-Turbo, der das Planungsrecht beschleunigt, wird nun auch die schnellere Umsetzung konkreter Bauvorhaben rechtlich massiv gestärkt – eine zugleich sehr wirksame Unterstützung für personell oft ausgedünnte Baugenehmigungsbehörden.
Angesichts des massiven Wohnraumbedarfs bei zugleich deutlich rückläufigen Neubauzahlen sieht der GdW in dem Beschluss einen wichtigen Impuls für Wirtschaft und Gesellschaft. Mit dem Abwägungsvorrang setzt die Politik einen Meilenstein für das Menschenrecht auf Wohnen und erfüllt eine Maßnahme, die der Verband seit zwei Jahren als „Fast Lane“ für den Wohnungsbau fordert. Dass die Politik diesen Schritt nun geht, bewertet der GdW als Zeichen eines neuen Verantwortungsbewusstseins.
„Das Menschenrecht auf Wohnen ist in Deutschland zunehmend gefährdet. Nun beweist die Politik Mut und Verantwortung – und eröffnet Raum für ein echtes Umdenken auf allen staatlichen Ebenen“, sagt Gedaschko.
Nun kommt es auf die richtige Umsetzung an: Der Abwägungsvorrang soll auf der Ebene einzelner Bauprojekte gelten – also direkt im Baugenehmigungsverfahren – und nicht das kommunale Planungsrecht bei Bebauungsplänen beeinflussen. Ziel ist es, die kommunale Planungshoheit zu wahren, aber einzelne Bauvorhaben schneller zu realisieren.
Der GdW ruft alle Akteure dazu auf, diesen Aufbruch entschlossen fortzuführen. „Wohnraum ist kein Luxus, sondern ein fundamentales Menschenrecht. Mit dem Abwägungsvorrang wird dieses Recht endlich wirksam gestärkt – dieser Beschluss stellt die Weichen dafür, dass Menschen wieder leichter Wohnungen finden und die angespannten Märkte spürbar entlastet werden“, sagt Gedaschko.
