Anhebung der steuerlichen Normalabschreibung auf 3 Prozent ist wichtiger Schritt für bezahlbaren Wohnungsbau
Der Bundestag berät morgen in zweiter und dritter Lesung über das Jahressteuergesetz 2022. Dieses beinhaltet eine Erhöhung der steuerlichen Normalabschreibung von 2 auf 3 Prozent und die „Fortsetzung“ der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau von 5 Prozent, die weiterhin zusätzlich zur steuerlichen Normalabschreibung in Anspruch genommen werden kann. Allerdings ist sie an den Neubaustandard Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse geknüpft.
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