Berliner Mietendeckel gekippt – Was bedeutet das für Investoren und Betreiber Temporärer Wohnformen?
Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Begründung, die Regelung der Mietpreise sei Sache des Bundes. Das im vergangenen Jahr in Kraft getretene bundesweit einmalige Gesetz ist damit nichtig. Auch für den Großraum Berlin gilt nun wieder die Orientierung an der 2015 beschlossenen Mietpreisbremse.