Berliner Verwaltung nutzt städtisches Vorkaufsrecht, um Immobilienkäufer unter Druck zu setzen
- Städtisches Vorkaufsrecht wird genutzt, um politische Forderungen durchzusetzen - Fragwürdiges Vorgehen ist rechtlich nicht zulässig - Berliner Kanzlei Bottermann Khorrami empfiehlt ihren Mandanten, keine Abwendungsvereinbarungen zu unterzeichnen