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Branicks Group AG: Außerordentliche Hauptversammlung am 13. Februar 2026

Beschlussfassung über ein bedingtes Kapital im Umfang von bis zu EUR 50.139.306,00 durch Ausgabe neuer Aktien / Beschlussfassung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Branicks Group AG als herrschendem Unternehmen und der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA als beherrschter Gesellschaft

Frankfurt am Main, 09.01.2026

Die Branicks Group AG („Branicks“), ISIN: DE000A1X3XX4, lädt ihre Aktionäre für den 13. Februar 2026, 10:00 Uhr, zu einer virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung ein. Die entsprechenden Unterlagen sind mit Datum von heute im Bundesanzeiger und auf der Internetseite von Branicks veröffentlicht worden.

Anlass sind vornehmlich Beschlussfassungen im Zusammenhang mit dem am 5. Januar 2026 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (“BGAV VIB”) zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA („DIC REI“), einer 100%-igen Tochtergesellschaft der Branicks, als herrschendem Unternehmen und der VIB Vermögen AG („VIB“) als beherrschter Gesellschaft. Der BGAV VIB wird einer am 12. Februar 2026 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der VIB zur Zustimmung vorgelegt.

Zur Schaffung von Branicks-Aktien, die den außenstehenden Aktionären der VIB zu gewähren sind, wenn sie sich für die Annahme der im BGAV VIB näher geregelten Abfindung entscheiden, wird der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagen, ein bedingtes Kapital im Umfang von bis zu EUR 50.139.306,00 durch Ausgabe von bis zu 50.139.306 neuen Branicks-Aktien zu schaffen. Die Ausgabe der neuen Branicks-Aktien erfolgt gegen Übertragung von Aktien der VIB zu dem im BGAV VIB bestimmten Umtauschverhältnis von außenstehenden Aktionären der VIB, die das Abfindungsangebot annehmen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die außenstehenden Aktionäre der VIB von ihrem Abfindungsrecht Gebrauch machen und nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden.

Ferner wird der Hauptversammlung ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen Branicks als herrschendem Unternehmen und der DIC REI als beherrschter Gesellschaft zur Zustimmung vorgelegt.