Wohnen | Innovation

Bund startet Förderung für Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus

Mit dem heutigen Inkrafttreten der Förderrichtlinie für das Laden im Mehrparteienhaus startet das Bundesförderprogramm für private Ladeinfrastruktur in Wohnanlagen. Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist vor allem eine Neuerung entscheidend: Förderanträge können bereits gestellt werden, bevor die Gemeinschaft den erforderlichen Beschluss über den Ausbau gefasst hat. Der Beschluss kann nach positiver Erstbescheidung innerhalb von sechs Monaten nachgereicht werden. Damit passt die Förderung deutlich besser zu den realen Abläufen in WEG, in denen Bedarfserhebung, Angebotseinholung, Beschlussvorlage und Eigentümerversammlung regelmäßig mehrere Monate beanspruchen.

Berlin, 26.03.2026
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