Darf der Grundstücksnachbar überhängende Äste einfach abschneiden?
● Laut dem aktuellen Urteil des BGH kann ein Grundstücksnachbar von seinem Selbsthilferecht aus § 910 BGB auch dann Gebrauch machen, wenn durch das Abschneiden der überhängenden Äste die Standfestigkeit des Baums verloren geht oder der Baum absterben könnte ● Eine Beeinträchtigung in der Nutzung des Grundstücks kann nicht nur unmittelbar von überhängenden Ästen ausgehen, sondern auch von abfallenden Blättern, Nadeln und Zapfen ● Grundstückseigentümer sind für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung ihres Grundstücks verantwortlich – dies umfasst auch den Zuschnitt von Bäumen, deren Zweige über die Grundstücksgrenze hinauswachsen