Der Vermietungsmakler ist sein Geld wert

Vermieter gehen nun doch lieber wieder zum Makler Fast 2 Jahre ist es nun her, dass mit der Einführung des Mietrechtsnovellierungsgesetzes am 01. Juni 2015 das Bestellerprinzip in Kraft getreten ist. Es schreibt vor, dass derjenige, der den Makler bestellt, auch die Kosten übernehmen soll. Vor Einführung des Gesetzes musste in der Regel der Mieter die Maklergebühren übernehmen. Beauftragt nun der Vermieter den Makler mit der Vermietung seiner Immobilie, muss er die anfallenden Kosten tragen.

27.01.2017
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