Einspruch erfolgreich: DIN-Normentwurf zum Gebäude-TÜV zurückgezogen
Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt das vom DIN-Institut verkündete Ende für die Pläne über die Einführung einer neuen DIN-Norm zur Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude, auch bekannt als Gebäude-TÜV. Der BFW hatte Einspruch gegen den Normenentwurf DIN 94681 eingelegt und beantragt, den Normenentwurf zurückzuziehen. „In der Regel brauchen wir weniger Normen. Es mangelt nicht an Vorschriften – im Gegenteil. Wir freuen uns, dass sich diese Erkenntnis nun durchgesetzt hat. Der Gebäude-TÜV hätte zu Mehrkosten und enormen Verwaltungsaufwand geführt“, betont BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.
„Die bestehenden Maßstäbe zur Verkehrssicherungspflicht haben sich in der Praxis bewährt und bieten bereits eine hinreichende Orientierung. Ein zusätzlicher Eingriff durch eine DIN-Norm war daher überhaupt nicht erforderlich und hätte vielmehr zu neuen rechtlichen Unsicherheiten geführt. Eine eigenständige Regelung durch die DIN wäre nicht nur überflüssig gewesen, sondern hätte zudem eine unzulässige Einflussnahme auf zivilrechtliche Grundsätze dargestellt.
Die Vermeidung von Mehrkosten und höherer Belastung durch mehr Arbeitsaufwand durch neue Gesetze und Vorschriften sollte stets der Anspruch sein“, erklärt Salewski.
Rund 50 Regelungen sollten zu einer Checkliste für Verkehrssicherungspflichten zusammengefasst werden. Diese Checkliste hätte das Grundgerüst für die neue DIN-Norm „Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude“ gebildet. Verwaltungs- und Nebenkosten wären gestiegen, und zwar ohne angemessenen Mehrwert für die Gefahrenabwehr. Der BFW hat Einspruch eingelegt und die Zurückziehung gefordert.
An der Initiative haben sich auch die anderen Immobilienverbände der BID beteiligt, so dass die komplette Immobilienwirtschaft die Zurückziehung des praxisfernen Normentwurfs gefordert hat.
Hier finden Sie den erfolgreichen Einspruch:
250407_BFW_Einspruch_DIN_94681_Verkehrssicherungspflichten.pdf