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FAP gründet Gesellschaft für Kreditservices und erhält BaFin-Erlaubnis

Berlin, 02.12.2025

Die FAP Group hat einen weiteren Schritt zum Ausbau ihrer Kreditplattform vollzogen. Mit dem Erhalt der BaFin-Erlaubnis als Zahlungsdienstleister kann die eigens hierfür gegründete FAP Debt Services GmbH ein umfassendes Paket an Dienstleistungen anbieten. So kann FAP künftig Zahlungen zu Gunsten Dritter annehmen und an den eigentlichen Zahlungsempfänger weiterleiten.

Durch die BaFin-Erlaubnis, die die FAP zur Erbringung von Zahlungsdiensten in Form des Finanztransfergeschäftes (gem. §1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG) ermächtigt, kann die FAP Debt Services zudem Zinstransferleistungen für Kreditgebergruppen zentral abwickeln und verwalten. Damit profitieren Investoren und Finanzierer künftig von effizient strukturierten syndizierten oder clubbasierten Kreditlösungen.

„Mit der neuen BaFin-Erlaubnis schaffen wir höchste regulatorische Transparenz für Kreditgebergruppen und erhöhen zugleich die Effizienz in Finanzierungskonsortien – und das weit über die bereits in der Vergangenheit angebotene Dienstleistung als Sicherheiten-Treuhänder hinaus“, erklärt Hanno Kowalski, Managing Partner der FAP Group.

„Der Erhalt der BaFin-Erlaubnis erweitert unsere Leistungsfähigkeit als Dienstleister für unsere institutionellen Kunden. Wir schaffen damit eine Struktur, die Kreditinvestoren oder Co-Finanzierer operativ entlastet und gleichzeitig die Sicherheit bietet, dass unser Service unter Aufsicht der BaFin den höchsten regulatorischen Anforderungen entspricht“, ergänzt Curth-C. Flatow, Gründer und Managing Partner von FAP.