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GdW: Der Praxispfad gehört ins Klimaschutzprogramm

Berlin, 02.02.2026

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat gestern entschieden, dass das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung ergänzender Maßnahmen bedarf, um das gesetzlich verbindliche Klimaziel für 2030 – mindestens 65 Prozent weniger Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 – zu erreichen.

Nach Einschätzung der sozial orientierten Wohnungswirtschaft steigt damit der politische und regulatorische Druck insbesondere im Gebäude- und Verkehrssektor wieder spürbar. Zugleich eröffnet das Urteil die Chance für einen Kurswechsel: weg von teuren Effizienzhäusern ohne Breitenwirkung – hin zu klimaneutraler Versorgung der Gebäude in Verbindung mit energetischen Einzelmaßnahmen. So entsteht kosteneffiziente CO₂-Reduktion, die Klimaschutz und Bezahlbarkeit zusammenbringt.

„Das Urteil zwingt zum Handeln – aber nicht zum teuersten Handeln. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen im Klimaschutzprogramm nachweislich wirksam und für alle bezahlbar sind. Für den Gebäudebereich heißt das: Wir brauchen jetzt eine Vorwärtsstrategie, die CO₂ schnell und bezahlbar senkt. Der von fünf renommierten Wissenschaftlern bereits Ende 2024 vorgeschlagene und vom GdW unterstützte ‚Praxispfad CO2-Reduktion im Gebäudesektor‘ ist dafür die richtige Antwort, mit Breitenwirkung im Bestand und sozial verträglichen Mieten“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Was das Urteil konkret bedeutet

Das BVerwG stellt klar: Das Klimaschutzprogramm ist das zentrale, rechtlich überprüfbare Steuerungsinstrument des Bundes-Klimaschutzrechts. Es muss die Maßnahmen enthalten, die erforderlich sind, um das 2030-Ziel prognostisch erreichbar zu machen. Die Bundesregierung hat angekündigt, das Urteil bei der Erstellung ihres neuen Klimaschutzprogramms zu berücksichtigen, das bis Ende März 2026 vorgelegt werden soll.

GdW: Praxispfad ins Klimaschutzprogramm – CO₂-Wirkung pro Euro maximieren

Für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft ist entscheidend:

  • Fokus auf direkte CO₂-Reduktion im Bestand: Dekarbonisierung der Wärme, erneuerbare Energien, Quartiersansätze, digitale Steuerung, statt flächendeckend immer höhere Effizienzstufen um jeden Preis.
  • Breitenwirkung statt Leuchttürme: Mit begrenzten Ressourcen müssen möglichst viele Gebäude klimawirksam ertüchtigt werden, nicht nur wenige „perfekt“.
  • Bezahlbarkeit sichern: Klimaschutz darf nicht zu dauerhaft untragbaren Mieten führen; Refinanzierungsgrenzen der Haushalte müssen politischer Maßstab sein.

„Statt viel zu wenige Gebäude perfekt, aber extrem teuer zu sanieren, macht es deutlich mehr Sinn, viele Gebäude praxisgerecht und mit hoher CO₂-Wirkung pro Euro zu modernisieren. Das neue Urteil verlangt Wirksamkeit. Und genau dafür steht der Praxispfad“, sagt Gedaschko.

Appell an die Bundesregierung

Der GdW ruft die Bundesregierung auf, das angekündigte Klimaschutzprogramm bis Ende März als konsistentes Maßnahmenbündel für den Gebäudebereich vorzulegen. Und zwar mit:

  1. CO₂-orientierter Förderlogik,
  2. technologieoffenen Quartiers- und Wärmelösungen,
  3. verlässlichen, planbaren Rahmenbedingungen für kommunale Wärmeplanung und Investitionen, sowie
  4. sozialer Flankierung, damit Klimaschutz und bezahlbares Wohnen gemeinsam erreichbar bleiben.