Gesetzesänderung ab 2023: Immobilie vererben oder verschenken wird teurer
● Stimmen Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf zu, treten die neuen steuerlichen Bewertungskriterien für Immobilien ab 1. Januar 2023 in Kraft ● Durch die Neuregelung erhöhen sich die geltenden Immobilienwerte für die Bemessung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer ● Branchenexperten gehen von einer erhöhten Steuerlast um 20 Prozent bis 30 Prozent aus, bei gewerblich oder teilgewerblich genutzten Immobilien sogar um 50 Prozent