Wohnen | Märkte

Grunddienstbarkeit umfasst Rechte und Pflichten des Nachbarn

● Ein Grundstück kann nach Paragraph 1018 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks belastet werden ● Grundstückseigentümer sollten eine Grunddienstbarkeit notariell beglaubigen und ins Grundbuch des belasteten Grundstücks eintragen lassen. Dadurch ist die Festlegung der Grunddienstbarkeit fest verankert und spätere Unstimmigkeiten lassen sich vermeiden ● Während die eingetragene Grunddienstbarkeit auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen bleibt, ist das Nießbrauchrecht an eine Person gebunden

02.09.2021
Login für den ganzen Artikel
Wenn noch nicht registriert, erstellen Sie sich jetzt Ihren kostenlosen Account, um auf die neusten Nachrichten aus der Immobilienwirtschaft und unser umfassendes Nachrichtenarchiv zuzugreifen.
Inklusive wertvollen Hintergründen, Objektdaten und/ oder Kontaktdetails.
Kostenlos anmelden