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Immobilienumsätze in Bayern im ersten Halbjahr 2025 mit 11 % im Plus 

Der Immobilienmarkt hat sich im laufenden Jahr weiter gefestigt

München, 06.08.2025

„Der Immobilienmarkt in Bayern zeigt im ersten Halbjahr 2025 klare Zeichen einer fortschreitenden Stabilisierung. Das Transaktionsvolumen belief sich auf insgesamt 26,7 Milliarden Euro, was einem Anstieg von rund 11 % im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 entspricht. Trotz nach wie vor herausfordernder Rahmenbedingungen ist die Käufernachfrage spürbar gestiegen“, erklärt Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts. „Auch wenn die Immobilienumsätze jetzt wieder anziehen, so bleibt die Bautätigkeit weiter das große Sorgenkind. Hier werden Wohnungen derzeit nicht gebaut, die wir dringend bräuchten. Die große Koalition ist dringend gefordert, durch Impulse die Neubautätigkeit anzukurbeln.“

Das erste Halbjahr 2025 knüpfte an die positive Entwicklung des Vorjahres an. Zwar wurde im zweiten Quartal 2025 0,5 Mrd. € weniger Immobilientransaktionsvolumen erzielt als im ersten Jahresquartal 2025, dennoch lässt sich das Ergebnis in Bayern für die erste Jahreshälfte von 26,7 Mrd. € sehen: Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 wurde ein deutlicher Anstieg von rund +11 % verzeichnet.

­Deutschlandweit wurde zwischen Januar und Juni 2025 ein Transaktionsvolumen in Höhe von insgesamt 140,6 Mrd. € registriert. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dies ein deutliches Plus von rund 22 %.

„Die weiterhin niedrige Inflation und eine leicht abflachende Zinsentwicklung – aktuell pendeln sich die Kreditkonditionen bei rund 3,5 % ein – wirken stabilisierend auf den Immobilienmarkt. Das zunehmende Käuferinteresse belebt das Marktgeschehen und führt zu steigenden Umsätzen“, erläutert Prof. Kippes die aktuelle Lage. „Gleichzeitig bleibt festzuhalten: Trotz dieser positiven Dynamik bewegt sich das Umsatzvolumen in Bayern auf dem Niveau der Jahre 2017 bis 2018.“

Die Immobilienumsatzanalyse des IVD-Instituts basiert auf den Grunderwerbsteuerdaten, das heißt der durch die Finanzverwaltung vereinnahmten Grunderwerbsteuer. Share-Deals, bei denen Immobilien oder auch grunderwerbsteuerbefreite familieninterne Umschichtungen in einem Unternehmensmantel gehandelt werden, sind in den untersuchten Immobilienumsätzen nicht enthalten.