Immobilienverrentung und Vererben: ein Widerspruch?

Vererben und Immobilienverrentung muss kein Widerspruch sein / Klare Vereinbarungen mit Kindern helfen (München, 16. Juni 2020) Die Immobilienverrentung, für die sich immer mehr Senioren entscheiden, bietet die Möglichkeit, ein oftmals stattliches Immobilienvermögen ‚mobil‘ zu machen – also die eigene Immobilie in Barvermögen zu verwandeln und dennoch lebenslang in den eigenen vier Wänden weiter zu leben. Doch für viele Senioren stellt sich die Frage: Was machen wir mit den Kindern? Was und wie kann ich dann noch vererben? Immobilienverrentung und -vererbung muss jedoch kein Widerspruch sein, wie Özgün Imren, geschäftsführender Gesellschafter der DEGIV, erläutert: „Traditionell ist die Familienimmobilie die wichtigste Erbsache, gleichzeitig kann sie nicht selten Probleme mit sich bringen: In den Ballungsräumen übersteigen die Immobilienwerte die Freibeträge der Erbschaftssteuer deutlich und der Zeitpunkt des Vererbens kommt Dank der gestiegenen Lebenserwartung für viele Kinder sehr spät. Spätestens wenn es mehrere Erben gibt, ist oft genug Streit vorprogrammiert. Das lässt sich mit der Immobilienverrentung und klaren Vereinbarungen mit den Kindern umgehen.“

16.06.2020
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