Kontinuität statt Zweckentfremdung: Mr. Lodge positioniert sich mit längeren Mietzeiträumen

• Mietzeiträume ab sechs Monaten sind keine Wohnraumzweckentfremdung • Münchner Anbieter Mr. Lodge distanziert sich von Plattformen für touristische Vermietungen und Medizintourismus • Mr. Lodge richtet Fokus gezielt auf mittel- und längerfristige Mietzeiten von Arbeitskräften (München, 4. Juni 2018) Einvernehmen ist besser als Nachsehen: Mit Blick auf das Wohnraumzweckentfremdungsgesetz der Stadt München hat Mr. Lodge sein Profil geschärft. Als größter Anbieter möblierter Wohnungen auf Zeit positioniert sich das Unternehmen, das bereits seit mehr als 25 Jahren erfolgreich am Markt agiert, gezielt als Vermittler mittel- und längerfristige Mieteinheiten. „Seit dem zweiten Quartal 2018 vermitteln wir nur noch mittlere und längerfristige Mietzeiten. Da die Stadt München Anmietungszeiträume von drei bis fünf Monaten als Zweckentfremdung ansieht, können über uns Wohnungen und Häuser nur noch für mindestens ein halbes Jahr oder länger bezogen werden. Das bietet sowohl Mietern als auch Vermietern Sicherheit“, sagt Norbert Verbücheln, Geschäftsführer der Mr. Lodge GmbH.

04.06.2018
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