Landeshauptstadt Kiel widerruft Generalverzicht auf Vorkaufsrechte

Pressemitteilung OTTO STÖBEN 01.08.2019 Seit dem 01. Juli 2019 macht die Stadt Kiel wieder von ihrem gesetzlichen Vorverkaufsrecht nach §§ 24 ff. Baugesetzbuch Gebrauch. Dies wurde in der Ratsversammlung der Landeshauptstadt vom 13.06.2019 einstimmig beschlossen. Seit dem 01.11.2004 hatte die Stadt auf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht generell verzichtet.

01.08.2019
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