Kolumnen

Marktintegration statt Detailvorgaben – zur energiepolitischen Kurskorrektur im Gebäudesektor

Die letzte Februarwoche 2026 markiert für die Immobilienbranche einen energiepolitischen Wendepunkt. Binnen weniger Tage standen zwei Themen im Raum: das Eckpunktepapier der Regierungsfraktionen zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz – als Ersatz für das sogenannte „Heizungsgesetz“ (GEG) – und ein geleakter Arbeitsentwurf zur Reform des EEG, der die feste Einspeisevergütung für neue kleine Photovoltaikanlagen auf Hausdächern abschaffen und in die Direktvermarktung überführen soll.

Berlin, 02.03.2026
Dr. Thomas Herr

Beide Entwürfe greifen zentrale Bausteine der Energiewende im Gebäudebestand mit derselben Stoßrichtung an: weniger gesetzgeberische Detailsteuerung, mehr Marktintegration.

Der Koalitionskompromiss verdient zunächst etwas, was der Wärmewendedebatte oft gefehlt hat, nämlich einen nüchternen Blick auf den Bestand. Wer ein Land mit fast zwanzig Millionen fossilen Heizungen und einer Austauschquote von unter fünf Prozent pro Jahr binnen kurzer Frist per Gesetz zu einer Einheitslösung treiben will, bekommt am Ende nicht mehr Klimaschutz – sondern weniger Vertrauen, weniger Investition und mehr Widerstand.

In dieser Hinsicht ist der Kurswechsel richtig – keine Austauschpflicht für funktionierende Anlagen, mehr Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch, weniger bürokratische Mikrokontrolle. Das ist kein Ignorieren des Klimawandels, sondern eine kontrollierte Kurskorrektur – das Eingeständnis, dass Steuerungsinstrumente justiert werden müssen.

Technologieoffenheit ist allerdings nur dann ein Fortschritt, wenn sie nicht zur Selbsttäuschung wird. Das Eckpunktepapier setzt beim Weiterbetrieb von Gas- und Ölheizungen auf eine Bio-Treppe und Grünquoten – also auf das Versprechen, dass klimafreundliche Brennstoffe schnell genug, in ausreichender Menge und zu vertretbaren Preisen verfügbar sind. Branchenverbände, Experten und kommunale Versorger weisen zurecht auf die erheblichen Mengen- und Preisrisiken dieses Ansatzes hin.

Wer heute eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, erwirbt nicht nur ein Gerät, sondern geht eine Preis- und Infrastrukturwette ein: auf Biomethanmärkte, Zertifikate, CO₂-Preise, EU-Regeln und künftige Netzentgelte. Besonders im Mietmarkt ist dieses Risiko sensibel, weil Investitionsentscheidung und Kostenlast auseinanderfallen.

Gleichzeitig greift die Gegenkritik zu kurz. Als sei jede Öffnung des Instrumentenkastens automatisch „fossil“ – als gäbe es nur gut (Strom) und böse (alles mit Flamme). So funktioniert kein robustes Energiesystem.

Das Energiesystem muss Winterspitzen bewältigen, Netzausbau verkraften, Wärmenetze integrieren und gleichzeitig Elektromobilität, Rechenzentren und KI-Lasten absorbieren. Vor diesem Hintergrund ist die Frage legitim, ob es systemisch klug ist, bestehende Gasverteilnetze in der Fläche vorschnell obsolet zu machen, wenn das Stromnetz bereits an Kapazitätsgrenzen stößt.

Technologiewahl darf nicht nur am Emissionsfaktor gemessen werden, sondern auch am Potenzial, die Resilienz der Energieversorgung durch Netzentlastung. Diversifikation und dezentrale Alternativen zu erhöhen. Dass Wärmepumpen häufig effizienter sind, ist Thermodynamik. Dass nicht jedes Gebäude sofort optimal zu elektrifizieren ist, ist ebenso Realität.

Auch die geplante stärkere Marktintegration kleiner Dach-PV folgt dieser Logik. Technologien, die kostenseitig gereift sind, werden schrittweise aus starren Vergütungsregimen in Marktmechanismen überführt. Das ist keine Rückabwicklung der Energiewende, sondern ihre Reifephase. Die frühe EEG-Architektur hat gezeigt, wie gut gemeinte, aber überdimensionierte Förderinstrumente langfristige Kosten- und Systemwirkungen erzeugen können. Die spätere Umstellung auf Ausschreibungen war eine notwendige Korrektur.

Marktintegration ist kein Schlagwort, sondern ein energieökonomisches Prinzip. Erneuerbare Energien werden nicht dauerhaft künstlich abgesichert, sondern schrittweise Wettbewerb und Preissignalen ausgesetzt.

Entscheidend ist allerdings die europarechtliche Einbettung. Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) muss bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Diese Frist ist verbindlich – und näher, als es die politische Debatte vermuten lässt. Der vor Ostern erwartete Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes dürfte dafür zu spät kommen. Im Eckpunktepapier wird die 1:1-Umsetzung erwähnt, aber knapp behandelt. Dabei entscheidet sich hier, ob die Reform tragfähig ist.

Offen ist insbesondere, wie der Standard des „Nullemissionsgebäudes“ als Anforderungen an alle Neubauten ab 2030 konkret definiert wird, wie der nationale Renovierungspfad ausgestaltet ist und wie Energiearmut sozial flankiert wird. Ohne klare Antworten droht regulatorische Verunsicherung statt Planungssicherheit.

Der Kompromiss steht und fällt daher mit dem, was im Gesetzentwurf nachgeliefert werden muss:

  • Transparenz- und Beratungspflichten, damit Wahlfreiheit nicht zur Kostenfalle wird;
  • Mieterschutz gegen Fehlanreize;
  • überprüfbare Mengen- und Nachhaltigkeitslogik für grüne Brennstoffe;
  • geordnete Gas- und Wärmenetzplanung;
  • ein glaubwürdiger CO₂-Preispfad.

Wer Klimaschutz ernst nimmt, sollte nicht die Technik vorschreiben, sondern ehrlich über Kosten, Verfügbarkeit und den EU-Rahmen sprechen – und dann Marktkräfte wirken lassen. Der Staat ist nicht der bessere Heizungstechniker, aber er muss den Rahmen so setzen, dass nicht die lauteste Lobby gewinnt, sondern der bezahlbarste CO₂-Minderungspfad.

Dass diese Debatte offen geführt wird – mit Fraktionsbeschlüssen und ministeriellen Arbeitsentwürfen als Diskussionsgrundlage – ist kein Zeichen von Schwäche, sondern demokratische Aushandlung. Eine kontrollierte Kursänderung ist keine Abkehr vom Ziel. Sie ist Ausdruck eines lernenden Systems.