Mieter verliert Schlüssel, wer haftet?
Mit dieser Frage hat sich der BGH in einem brandaktuellen Urteil vom 05.03.2014 auseinandergesetzt. Ein Mieter hatte von März bis Mai 2010 eine Eigentumswohnung gemietet. Im Übergabeprotokoll war die Überlassung von zwei Wohnungsschlüsseln dokumentiert. Bei Auszug gab der Mieter gab nur einen der Schlüssel zurück.