Nachhaltigkeitsklasse im Fokus bei Neuausrichtung der BEG-Neubauförderung

Wer bei Neubauvorhaben eine BEG-Förderung der KfW in Anspruch nehmen will, kann ab sofort nur noch Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse stellen. Damit wird der Erhalt des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) für die Förderung obligatorisch. Die Erfüllung der Anforderungen ist über eine unabhängige Prüfung nach Baufertigstellung durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Zu diesen zählt auch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Der Nachweis erfolgt dabei in Form einer regulären DGNB Zertifizierung. Während es diese Förderoption bei Wohngebäuden bereits im letzten Jahr gab, ist der Erwerb des QNG-Siegels für Nichtwohngebäude ganz neu möglich. Zusätzlich gibt es hier auch bei Sanierungsprojekten eine Förderung von Nachhaltigkeitsleistungen.

29.04.2022
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