Neue Entscheidung des BGH zur Umlagefähigkeit von Betriebskosten

... insbesondere Hauswart, Schornsteinfeger und Wasser (BGH vom 09.10.2013 – VIII ZR 22/13) Ein Dauerbrenner in der Rechtsprechung, die vom Bundesgerichtshof (BGH) zum Wohnungsmietrecht ergeht, ist nach wie vor die Frage der Betriebskostenabrechnung, insbesondere welche Anforderungen eine solche Betriebskostenabrechnung in formeller und materieller Hinsicht erfüllen muss und welche Kosten im Rahmen dieser Abrechnung auf die Mieter umgelegt werden können. Am 09.10.2013 hatte sich der BGH nun erneut mit dieser Problematik zu befassen:

14.02.2014
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