Ohne Vermietungsmakler geht es nicht

Seit über 3 Jahren ist nun das Bestellerprinzip in Kraft, das am 01. Juni 2015 im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes beschlossen wurde. Das Bestellerprinzip schreibt vor, dass derjenige, der den Makler bestellt, auch die Kosten übernehmen muss. Im Zuge dessen brach der Markt für Vermietungsmakler vorübergehend ein, da viele private Vermieter es vorzogen, sich selbst um die Vermietung ihrer Objekte zu kümmern, um die Maklergebühren einzusparen.

07.09.2018
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Melden Sie sich an, um alle Inhalte uneingeschränkt lesen zu können!
  • Erhalten Sie vollen Zugriff auf Nachrichtenarchive!
  • Profitieren Sie von über 50.000 Nachrichten, Adress- und Kontaktdaten!
  • News und Angebote genau nach Ihrem Geschmack
  • Einblicke in Märkte und Trends
Kostenlos anmelden
Sie haben bereits ein Nutzerkonto bei Konii.de?