Schönheitsreparaturen in einer unrenovierten Wohnung: Wer muss renovieren und wer trägt die Kosten dafür?
- Formularklauseln zur Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei unrenoviert übernommenen Wohnungen sind unwirksam - Der Vermieter hat eine Instandhaltungspflicht, wenn sich der Dekorationszustand der Wohnung im Laufe der Zeit wesentlich verschlechtert hat - Wenn die Schönheitsreparaturen im Falle einer unrenovierten Wohnung zu einer Verbesserung über den vertragsmäßigen Zustand hinausführen, muss sich der Mieter an den anfallenden Kosten beteiligen