SOCOTEC Building Solutions berät Cleanskin bei Erschließung neuer Standorte in Deutschland
Aus Büroflächen werden Cleanskin Schönheitszentren / Umwandlung von Flächen eröffnet neue Chancen zur Vermietung
SOCOTEC Building Solutions unterstützt die Cleanskin Betriebs GmbH mit Sitz in München dabei, ehemalige Büroflächen in Cleanskin Schönheitszentren umzuwidmen. Beratungs- und Planungsleistungen des Münchner Büros umfassen die Nutzungsänderung, Hygienestandards, Einhaltung der Arbeitsstättenrichtlinien und -verordnung sowie Brandschutz. Um all diese Themen zu regeln und die Machbarkeit zu klären, sollten Mieter die Expertise von Architekten und Fachplanern frühzeitig vor Vertragsschluss in Anspruch nehmen. Auch von Eigentümern ist ein Umdenken unerlässlich, damit leerstehende Flächen mit einer neuen Nutzung belebt werden können.
Cleanskin, Anbieter für ästhetische Medizin und dauerhafte Haarentfernung, betreibt in Deutschland derzeit acht Cleanskin-Zentren. Diese befinden sich in Berlin, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig, Hamburg, München und Potsdam. Weitere Standorte wie etwa in Köln und Frankfurt sollen 2026 eröffnen. Cleanskin ist Teil der französischen Lazeo-Gruppe, eines auf ästhetische Medizin spezialisierten Konzerns.
Für die acht bestehenden Standorte wurde SOCOTEC Building Solutions mit Beratungs- und Planungsleistungen beauftragt, um die Nutzungsänderungen der Büroflächen in Cleanskin-Zentren zu beantragen. Diese befinden sich in Büro- und Geschäftshäusern in zentrumsnahen Lagen, vorzugsweise auf der 2. bis 5. Etage, und erstrecken sich auf bis zu 200 m² Fläche ─ darunter ein denkmalgeschütztes Gebäude.
Es galt, Hygienestandards wie in einer Arztpraxis umzusetzen, z. B. Waschbecken in allen Behandlungsräumen, Brandschutzthemen zu beurteilen und die Einhaltung baubehördlicher Auflagen zur Nutzungsänderung zu prüfen. Gesondert betrachtet werden musste, ob die Behandlungsräume die Anforderungen gemäß Arbeitsstättenrichtlinie und Arbeitsstättenverordnung sowie den Brandschutz erfüllen. Als zusätzliche Leistung übernahm SOCOTEC Building Solutions die baurechtliche Abstimmung mit den zuständigen Behörden, um abzuklären, inwieweit ein ästhetisches Medizinzentrum mit kosmetischer Behandlung gemäß Bebauungsplan und Baugenehmigung zulässig oder ein Antrag auf Nutzungsänderung möglich und erforderlich war.
„Bei einer Umwidmung von Büroflächen in Schönheitszentren sollten Architekten und Planer von Mietern frühzeitig vor Mietvertragsschluss eingebunden werden“, erläutert Sabine Jungjohann, Projektverantwortliche Architektin von SOCOTEC Building Solutions in München. „Leider erleben wir in der Praxis auch, dass Eigentümer nicht immer gewillt sind, uns die dafür erforderlichen Vollmachten zu erteilen und mittels Machbarkeitsstudien in Vorleistung zu gehen. Parallel braucht es offene Vermieter, da sonst keine Umnutzung möglich ist. SOCOTEC Building Solutions berät mit seinen Architekten und Fachplanern auch Eigentümer und Asset Manager darüber, wie sich Gebäude umnutzen lassen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und ob dafür Eingriffe bei der Technischen Gebäudeausrüstung notwendig sind. So können ungenutzte Gebäude, Büro- oder Einzelhandelsflächen mit einer neuen Nutzung aufgewertet und wieder belebt werden.“