„Wer schreibt, der bleibt“ – Neues zur Haftung bei Immobilientransaktionen und zur Aufklärungspflicht bei Flächenangaben
Macht der Immobilienverkäufer oder dessen Makler/Vertriebspartner in Exposés, Immobilienanzeigen, überlassenen Unterlagen oder in sonstiger Weise vor Kaufvertragsabschluss Angaben zur Immobilie, so können sich hieraus bekanntlich Haftungsrisiken ergeben. Eine aktuelle Entscheidung des BGH bringt weitere Klarheit – und eine Selbstkorrektur.
05.02.2016
labelImpressum
xZum Impressum: http://forumnachhaltigeimmobilien.com/468-2/
Das könnte Dich auch interessieren
Achten Sie gut auf Grundschuldbrief und Löschungsbewilligung
Grundschuldbrief und Löschungsbewilligung sind wichtige Dokumente im Rahmen der Baufi... Mehr lesen
Neue Wealthcap-Research-Themenreihe zu Alternatives: 64 % der Privatanleger halten Finanzk...
• Themenreihe mit Investorenbefragung widmet sich Private Equity & Private Real E... Mehr lesen
Wissen steigern, Energieverbrauch senken
Mieter der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt aus dem Raum Kassel ... Mehr lesen
ImmomioCon: Immomio lädt zu neuem Veranstaltungsformat
Die Hamburger Immomio GmbH lädt die Wohnungswirtschaft am 3. und 4. Mai 2023 zur Immo... Mehr lesen
Das Quartier als Keimzelle urbaner Transformation
Regionaler Ansatz als Novum: Große Resonanz beim ersten Fachkongress für Innova... Mehr lesen
ProjektStadt wirbt in Thüringen fast 11 Millionen Euro Fördermittel ein
Stadtentwicklungsexperten der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt s... Mehr lesen
Für die obenstehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist die jeweils angegebene Quelle bzw. Kontakt verantwortlich. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit der angegebenen Quelle bzw. Kontakt.
Kommentare
Nur für eingeloggte Mitglieder sichtbar. Login.