Wohnungsvermittlung: Makler werden Dienstleister
Nach der Einführung des Bestellerprinzips im neuen Mietrecht bezahlt zukünftig derjenige die Maklerleistung, der sie bestellt. Kritiker bemängeln, dass die Arbeit des Immobilienmaklers dadurch rechtlich so kompliziert wird, dass sie kaum durchzuführen ist.