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Der Deutsche Bundestag hat beim Bürokratierückbaugesetz die entscheidende Korrektur des Ausschusses für Wirtschaft und Energie bestätigt und im im Gegensatz zum Bundeswirtschaftsministerium erkannt, dass fachliche Mindeststandards kein überflüssiger Papierkram ist, sondern Qualität, Verbraucherschutz und Rechtssicherheit abbilden. Dazu Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.
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