Politik | Wohnimmobilien

Bundesrat stellt Weiterbildungspflicht infrage

Die Diskussion um die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter ist keineswegs beendet. Nachdem das Bundeskabinett am 5. November beschlossen hatte, die Fortbildungspflicht im Rahmen des Bürokratierückbaugesetzes zu streichen, formiert sich auf Länderebene deutlicher Widerstand. Am 19. Dezember steht das Vorhaben auf der Tagesordnung des Bundesrates.

Berlin, 15.12.2025

Der Rechtsausschuss des Bundesrates empfiehlt ausdrücklich, die geplanten Änderungen kritisch zu überprüfen. In seiner Beschlussempfehlung stellt der Ausschuss klar, dass die Qualität und Zuverlässigkeit der Wohnimmobilienverwaltung ohne verbindliche Weiterbildungspflicht gefährdet ist. Wörtlich heißt es in der Drucksache 648/25: „Der Rechtsausschuss möchte im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen lassen, ob zur Sicherstellung einer ausreichenden Qualität und Zuverlässigkeit von Dienstleistungen im Bereich der Wohnimmobilienverwaltung die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter nicht besser erhalten bleiben sollte. Für die ordnungsgemäße Verwaltung von Wohnimmobilien seien aktuelle Kenntnisse in vielfältigen Rechtsbereichen und in Bezug auf technische Anforderungen erforderlich, die sich kontinuierlich und in kurzen Zeitabständen weiterentwickelten.“

Damit schließt sich der Rechtsausschuss der Kritik an, die der VDIV Deutschland gemeinsam mit einer breiten Allianz aus Branchenverbänden und Verbraucherschützern bereits in einer eigenen Stellungnahme und einem offenen Verbändebrief vorgebracht hatte. Die Annahme des Bundes, Qualifikation lasse sich durch Freiwilligkeit sichern, wird auf Länderebene offenkundig nicht geteilt. Faktisch widersprechen die Länder damit der Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums.

„Es ist das richtige Signal, dass die Länder die katastrophale Tragweite dieser beabsichtigten Regelung erkennen. Bürokratierückbau darf nicht bedeuten, Qualitätsstandards zu opfern. Fachkompetenz und Verbraucherschutz in der Immobilienverwaltung sind unverzichtbar, um die Altersvorsorge von Millionen Bundesbürgern zu sichern“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Die treuhänderische Wohnimmobilienverwaltung trägt Verantwortung für enorme Vermögenswerte, komplexe Rechtsfragen und die Umsetzung energie- und klimapolitischer Vorgaben im Gebäudebestand. Der VDIV Deutschland begrüßt ausdrücklich, dass der Bundesrat diese Realität in den weiteren Beratungen berücksichtigt und die Abschaffung der Weiterbildungspflicht nicht widerspruchslos passieren lässt.