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Gebäudetyp E: Eckpunkte markieren Wendepunkt beim Bauen

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt die von Bundesbauministerin Hubertz und Bundesjustizministerin Hubig vorgestellten Eckpunkte zum Gebäudetyp E.

Berlin, 20.11.2025

„E, wie endlich! Die vorgestellten Eckpunkte für den Gebäudetyp E können das Fundament einer zukünftigen Bauwende in Deutschland werden. Sie markieren eine Wendemarke: die Abkehr von überteuerten, unnötig hohen Standards und bedeuten, dass Baukosten sinken können. Das sind gute Neuigkeiten für die Unternehmen der Immobilienwirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger“, betont BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.

„Entscheidend ist die Rechtssicherheit für alle beteiligten Parteien, dies scheint angemessen berücksichtigt worden zu sein. Das kann daher der lang erwartete große Wurf werden. Wir freuen uns, denn wir haben uns für den Gebäudetyp E stark gemacht und auch mit unserem Gutachten von Herrn Rechtsanwalt Halstenberg die wesentlichen Anpassungen gefordert.

Das kann eine gute, praxisnahe Reform des privaten Baurechts werden und wird günstigeres Bauen wieder ermöglichen. Mehr Menschen privates Eigentum zu ermöglichen, auch als Altersvorsorge, kann so endlich wieder in greifbare Nähe rücken“, so der BFW-Präsident. „Die von der Bundesjustizministerin Hubig und der Bundesbauministerin Hubertz vorgestellten Eckpunkte zum Gebäudetyp E stellen einen bemerkenswerten Fortschritt im Vergleich zum Gesetzentwurf der vorherigen Regierung dar. Viele der Vorschläge der Immobilienbranche wurden berücksichtigt. Allerdings werden die Erleichterungen an die Einführung eines neuen Vertragstyps gekoppelt. Auch werden im Detail noch Fragen, z. Bsp. zum genauen Anwendungsbereich und zur Auslegung der neuen Begrifflichkeiten, zu klären sein“, sagt Michael Halstenberg, Ministerialdirektor a. D., Rechtsanwalt und Autor des BFW-Gutachtens zum Gebäudetyp E