IVD bewertet Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes:„Immobilieneigentümer erhalten erste Klarheit“
Zu den von den Regierungsfraktionen vorgestellten Eckpunkten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) nimmt der Immobilienverband Deutschland IVD Stellung.
IVD-Präsident Dirk Wohltorf sagt: „Die Koalition nimmt mit dem neuen Gesetz den unmittelbaren Handlungsdruck von den Gebäudeeigentümern, den das ´Heizungsgesetz´ ausgelöst hatte. Die Union löst damit ein zentrales Wahlversprechen ein. Immobilieneigentümer erhalten erste Klarheit. Mit dem Instrument der ´Biotreppe´ wird die Situation um die im Gebäudebestand weitverbreiteten Gasheizungen entspannt. Es bleibt möglich, weiterhin auch Gas- und Ölheizungen einzubauen und diese erst nach und nach zu dekarbonisieren. Es ist ebenso praxisgerecht, auch die Nutzung von Wasserstoff zu erleichtern.
Bei anderen Heizungsarten ist weiterhin unklar, inwieweit die Technologieoffenheit tatsächlich erweitert wird. Die Ankündigung, einen festen Katalog zulässiger Heizungslösungen gesetzlich zu verankern, lässt vielmehr eine Einschränkung befürchten. Unklar bleibt zudem, wie die gleichzeitige nationale Umsetzung der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie im GMG mit den Eckpunkten zu den Heizungsregelungen abgestimmt werden soll. Zusätzliche Regulierungsankündigungen, etwa ein neues „Wärmegesetz“, Einschränkungen der Heizungswahl in Mietshäusern sowie das bereits angelegte „Nachsteuern“ ab 2030 – halten die Unsicherheit für Immobilieneigentümer aufrecht und können Investitionen in Gebäude und Heizungen verzögern.
Die Eckpunkte sind aber ein erster hilfreicher Schritt. Wichtig ist jetzt, dass die Regierung in dem für Ostern angekündigten Gesetzentwurf noch mehr Klarheit schafft. Wir fordern weiterhin, Gebäudeeigentümern mehr Freiheiten zu gewähren, Maßnahmen zur Gebäudeeffizienz und zur Heizungswahl miteinander zu verbinden und gegenseitig austauschbar zu machen. Es braucht Quartierslösungen, um die Dekarbonisierung des Gebäudesektors effizient und ohne übermäßige Belastung von Immobilieneigentümern und Mietern gestalten zu können.“
