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Virtuelle Eigentümerversammlungen markieren eine neue Ära in der Zusammenarbeit mit der Immobilienverwaltung

Die beginnende Versammlungssaison markiert eine neue Ära für viele Wohnungseigentümergemeinschaften: Erstmals dürfen Versammlungen vollständig virtuell stattfinden. Ein längst überfälliger Fortschritt, der nun in der Praxis ankommt. Angesichts steigender Anforderungen, wachsender Sanierungsbedarfe und knapper personeller Ressourcen bietet die digitale Option eine dringend benötigte Entlastung für alle Beteiligten.

Berlin, 20.05.2025

„Die neue, endlich gesetzlich verankerte Option zur virtuellen Durchführung von Eigentümerversammlungen ist mehr als ein digitaler Fortschritt. Sie ist ein notwendiger Schritt, um der Realität gerecht zu werden“, betont Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV). Besonders profitieren Gemeinschaften von der neuen Flexibilität, wenn Eigentümer aus unterschiedlichsten Gründen nicht vor Ort sind oder ein Austausch öfter notwendig ist.

Ein Format für die Herausforderungen der Zeit

Die Versammlungssaison gilt als Hochphase in der Immobilienverwaltung und der Druck wächst: Entscheidungen zu Sanierungen, Förderprogrammen oder energetischen Maßnahmen müssen oft kurzfristig getroffen werden. Virtuelle Eigentümerversammlungen eröffnen hier wertvolle Spielräume: Sie sparen Zeit und Kosten, reduzieren organisatorischen Aufwand, erhöhen die Beteiligung und lassen sich einfacher auch außerhalb klassischer Bürozeiten realisieren.

„Wenn künftig mehrmals im Jahr Beschlüsse notwendig werden, etwa im Rahmen schrittweiser Sanierungen, dann ist das virtuelle Format ein echter Hebel für die Handlungsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft“, so Kaßler. Besonders bei zeitnah notwendigen Entscheidungen, beispielsweise zur Fristwahrung bei Förderanträgen, zeigt sich die Stärke des rein digitalen Formats.

Klare Regeln schaffen Vertrauen und neue Möglichkeiten

Rechtlich gilt: Eine virtuelle Versammlung ist nur zulässig, wenn sie zuvor von drei Vierteln der Anwesenden beschlossen wurde. Der Datenschutz und stabile technische Rahmenbedingungen müssen gesichert sein. „Jede Gemeinschaft hat dabei die Wahl zwischen einer Präsenzversammlung und einem hybriden oder virtuellen Format. Digitale Formate eröffnen aber Gemeinschaften und Verwaltungen auch neue Spielräume. Für Verwaltungen etwa bei der Arbeitszeitgestaltung und beim Einsatz knapper Ressourcen“, so Kaßler abschließend.