Politik | Wohnimmobilien

GdW sieht im GModG mehr Bürokratie und Belastungen für die Wohnungswirtschaft

Flottenansatz fehlt – Entwurf bleibt hinter den Anforderungen der Praxis zurück

Berlin, 10.07.2026

Der Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), der heute in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag beraten wird, bleibt deutlich hinter den Anforderungen an eine praxistaugliche, wirtschaftliche und sozial ausgewogene Wärmewende zurück. Zentrale Punkte für machbaren Klimaschutz in Wohngebäuden fehlen: ein gebäudeübergreifender Flottenansatz, eine faire Verteilung der Energiekosten und der Abbau bürokratischer Pflichten. Auch die hohen Anforderungen an die Gebäudehülle beim Einsatz von Stromdirektheizungen schränken technisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen unnötig ein.

„Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Chance verpasst, Klimaschutz im Gebäudebestand effizienter und bezahlbarer zu machen. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen müssen ihre Investitionen über ganze Bestände und Quartiere hinweg steuern können. Statt jedes Gebäude isoliert zu betrachten, müssen Maßnahmen dort zuerst umgesetzt werden können, wo mit jedem eingesetzten Euro die größte CO₂-Einsparung erreicht wird. Der weiterhin fehlende Flottenansatz für eine Umsetzung der Energiewende im Quartierszusammenhang ist deshalb ein schweres Versäumnis“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Pauschale Kostenaufteilung setzt falsche Anreize

Kritisch bewertet der GdW auch die vorgesehene pauschale Beteiligung der Wohnungsunternehmen an zusätzlichen Energiekosten. Ab 2028 sollen Vermieter besondere Netzentgelte und ab 2029 die Mehrkosten der verpflichtend steigenden erneuerbaren Brennstoffanteile grundsätzlich zur Hälfte tragen, unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes.

„Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen sollen für Kosten einstehen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können. Damit wird das bewährte CO₂-Stufenmodell durchbrochen, das die Kostenverteilung an der energetischen Qualität eines Gebäudes ausrichtet. Das ist weder verursachergerecht noch ein sinnvoller Anreiz für weitere Investitionen“, sagt Gedaschko.

Positiv sind die geplante Missbrauchsaufsicht des Bundeskartellamts über die ausgewiesenen Brennstoffkosten sowie die vereinfachten Nachweise für Wärmepumpen-Hybridheizungen. Diese punktuellen Verbesserungen können die strukturellen Schwächen des Gesetzes jedoch nicht ausgleichen.

Mehr Bürokratie statt schnellerer Modernisierung

Zusätzliche Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungs- und Haftungsaufwand für Wohnungsunternehmen. „Ein Modernisierungsgesetz muss Investitionen einfacher, schneller und wirtschaftlicher machen. Stattdessen entstehen neue Nachweispflichten, während praxistaugliche Lösungen für Bestände und Quartiere fehlen“, sagt Gedaschko.

Förderkürzungen verschärfen die Planungsunsicherheit

Völlig kontraproduktiv ist in diesem Zusammenhang die kurzfristig bekannt gewordene massive Kürzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Besonders stark soll die Förderung von Maßnahmen an Mehrfamilienhäusern abgeschmolzen werden. Damit werden ausgerechnet diejenigen Unternehmen getroffen, die große Wohnungsbestände sozialverträglich modernisieren müssen.

„Auf der einen Seite werden die gesetzlichen Anforderungen erhöht und neue Kosten auf die Wohnungsunternehmen übertragen. Auf der anderen Seite wird die Förderung plötzlich zusammengestrichen. Dieses Vorgehen macht verlässliche Investitionsplanungen unmöglich und gefährdet sowohl die Klimaziele als auch die Bezahlbarkeit des Wohnens“, sagt Gedaschko.