ZIA begrüßt Bekenntnis zu Klimazielen im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der Bundestag hat heute das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen; die Zustimmung durch den Bundesrat wird ebenfalls für heute erwartet. Das neue Gesetz löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab, setzt wesentliche Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um und schafft einen neuen ordnungsrechtlichen Rahmen für den Gebäudesektor. Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), begrüßt die damit verbundene Rückkehr zu Verlässlichkeit und Sachlichkeit – mahnt zugleich aber zu Wachsamkeit beim Klimapfad.
„Nach Jahren der Unsicherheit herrscht nun endlich Klarheit. Das ist für die Immobilienwirtschaft und ihre Investitionsentscheidungen von zentraler Bedeutung. Wichtig ist jedoch, dass mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz nicht zugleich der Anspruch auf einen klaren, verlässlichen und systemisch eingebetteten Transformationspfad aufgegeben wird,” so Özkan.
Klimaziele 2045: es braucht einen belastbaren Pfad
Der ZIA begrüßt ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung im GModG klar zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor bekennt und sich zu deren Umsetzung verpflichtet. Die Öffnung des Gesetzes für fossile Heizungsoptionen gibt jedoch Anlass zur Sorge. Zwar ist dies für die professionelle Immobilienwirtschaft von geringerer Relevanz – klimafreundliche Lösungen stehen hier klar im Fokus. In der Breite des Gebäudesektors jedoch drohen neue fossile Lock-in-Effekte, die den Klimapfad des gesamten Gebäudesektors gefährden.
ZIA-Hauptgeschäftsführerin Özkan betont: „Sollten die Klimaziele verfehlt werden und ordnungsrechtlich nachgesteuert werden müssen, darf das nicht zulasten der professionellen Immobilienwirtschaft gehen, die bereits heute erheblich in Dekarbonisierung und Modernisierung investiert.”
ZIA-Positionen zur Umsetzung der EPBD-Vorgaben wurden gehört
Der ZIA begrüßt, dass zentrale Forderungen des Verbandes im Gesetzgebungsprozess Berücksichtigung gefunden haben: Die Umsetzung der EPBD-Vorgaben zu Mindestenergieeffizienzstandards, Ladeinfrastruktur und Energieausweisen erfolgt praxisnah. Technologieoffenheit bleibt gewahrt. Bürokratische Anforderungen wurden an wesentlichen Stellen reduziert.
Ordnungsrecht und Förderung müssen zusammenwirken
Die Transformation des Gebäudebestandes ist keine Frage des politischen Willens allein – sie ist eine Frage wirtschaftlicher Umsetzbarkeit. Der ZIA fordert, dass die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) konsequent mit den Anforderungen des GModG zusammengedacht wird. Höhere gesetzliche Anforderungen ohne ausreichende und planbare Förderkulisse werden Investitionen bremsen statt beschleunigen.
„Wer höhere Anforderungen stellt, muss zugleich die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Investitionen auch tatsächlich erfolgen können. Ordnungsrecht und Förderung gehören zusammen”, sagt Özkan.
