OTTO STÖBEN informiert – Mietrechtsänderungen
Seit dem 01.01.2019 ist das „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache“ oder auch kurz: Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG) in Kraft.
Das neue Gesetz soll die Rechte der Mieter stärken und sieht im Wesentlichen folgende Anpassungen vor:
10.04.2019
Quelle: Cordt Enders, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Justitiar und Teamleiter der OTTO STÖBEN-Hausverwaltung
Login für den ganzen Artikel
Wenn noch nicht registriert, erstellen Sie sich jetzt Ihren kostenlosen Account, um
auf die neusten Nachrichten aus der Immobilienwirtschaft und unser umfassendes Nachrichtenarchiv zuzugreifen.
Inklusive wertvollen Hintergründen, Objektdaten und/ oder
Kontaktdetails.
Kostenlos anmelden