Vergabebeschleunigungsgesetz: Verpasste Chance für mehr Tempo beim Wohnungsbau
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW bewertet das vom Deutschen Bundestag beschlossene Vergabebeschleunigungsgesetz kritisch. Aus Sicht der sozial orientierten Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz deutlich hinter seinem Anspruch zurück, Planungs- und Bauprozesse spürbar zu beschleunigen. Statt echter Vereinfachung drohen zusätzliche Bürokratie, eingeschränkte Flexibilität und damit weitere Verzögerungen beim dringend benötigten Wohnungsbau.
Zwar enthält das Gesetz einzelne Ansätze zur Digitalisierung und zur Verkürzung von Verfahren, doch zentrale strukturelle Hemmnisse bleiben bestehen. Insbesondere die weiterhin restriktiven Vorgaben zur Fach- und Teillosvergabe verhindern in der Praxis effiziente und wirtschaftliche Vergabestrukturen – gerade bei innovativen Bauformen wie dem seriellen und modularen Bauen.
„Wer bezahlbaren Wohnraum schaffen will, muss auch die Rahmenbedingungen entsprechend gestalten. Das vorliegende Gesetz bringt jedoch nicht mehr Tempo, sondern neue Hürden“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW. „Gerade für unsere Mitgliedsunternehmen bedeutet das: mehr Aufwand, weniger Flexibilität und am Ende längere Verfahren.“
Ein zentrales Problem sieht der GdW in der weiterhin engen Auslegung der Ausnahmen vom Losgrundsatz. Gesamtvergaben sind nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen möglich und bleiben damit in der Praxis die Ausnahme. Für den Wohnungsbau – insbesondere außerhalb von Projekten mit Mitteln aus Sondervermögen – greifen die neuen Regelungen kaum.
Aus Sicht des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft ist dies besonders kritisch, da gerade Gesamtvergaben häufig Voraussetzung für effiziente Bauprozesse und den Einsatz industrieller Bauweisen sind. Diese bieten erhebliche Potenziale zur Kostensenkung und Beschleunigung, werden durch die aktuellen Regelungen jedoch ausgebremst.
„Das Gesetz verkennt die Realität auf angespannten Wohnungsmärkten“, so Gedaschko weiter. „Wir brauchen pragmatische Lösungen: Gesamtvergaben müssen immer dann möglich sein, wenn sie wirtschaftlich, technisch oder zeitlich sinnvoll sind. Nur so können wir die Potenziale des seriellen Bauens wirklich heben und schneller bezahlbaren Wohnraum schaffen.“
Der GdW fordert daher eine grundlegende Nachschärfung des Vergaberechts mit Blick auf den Wohnungsbau. Dazu gehört insbesondere:
- eine flexible Handhabung des Losgrundsatzes,
- die Ermöglichung von Gesamtvergaben bei entsprechender Zweckmäßigkeit,
- sowie eine deutliche Reduzierung von Dokumentations- und Nachweispflichten.
Darüber hinaus spricht sich der GdW für gezielte Erleichterungen im Vergaberecht bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum aus. In angespannten Märkten müsse es möglich sein, Verfahren temporär zu vereinfachen und stärker an praktischen Erfordernissen auszurichten.
„Die Politik muss jetzt nachbessern“, betont Gedaschko. „Vergaberecht darf kein Bremsklotz sein. Wenn wir die Wohnungsbauziele ernst nehmen, brauchen wir einfache, rechtssichere und vor allem praxisnahe Verfahren.“
Der GdW wird sich im weiteren Gesetzgebungsprozess weiterhin für entsprechende Anpassungen einsetzen und seine Vorschläge aktiv in die politische Diskussion einbringen.
