Gebäudetyp E: Ohne Rechtssicherheit für Vermieter kein günstigeres Bauen
GdW kritisiert fehlende mietrechtliche Absicherung: Entwurf bleibt hinter entscheidender Voraussetzung für bezahlbares Bauen zurück
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW bewertet den Referentenentwurf zum Gebäudetyp E als enttäuschend und unzureichend. Nach einem langwierigen Prozess, in dem sich die zuständigen Ministerien lange nicht auf einen tragfähigen Weg verständigen konnten, fehlt weiterhin die entscheidende Voraussetzung für die praktische Anwendung im Mietwohnungsbau: die verbindliche Verzahnung von Bauvertrags- und Mietrecht. Einfachere Baustandards sollen zwar bauvertraglich leichter vereinbart werden können. Ihre rechtssichere Anwendung im anschließenden Mietverhältnis wird jedoch nicht entsprechend gesetzlich abgesichert.
„Seit über einem Jahr machen wir deutlich: Einfacheres Bauen funktioniert nur, wenn der gesetzliche Basisstandard auch im Mietrecht rechtssicher gilt. Diese Grundvoraussetzung war von Anfang an bekannt. Dass sie nach diesem zähen Verfahren erneut fehlt, ist enttäuschend“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko. „Wohnungsunternehmen sollen einfacher bauen, tragen aber weiterhin das Risiko, dass dieser Standard im Mietverhältnis beanstandet wird. So entsteht nicht die Sicherheit, die wir für mehr bezahlbare Wohnungen dringend brauchen.“
Der Entwurf hält zusätzliche mietrechtliche Regelungen ausdrücklich für entbehrlich. Stattdessen verweist er auf konkrete Vereinbarungen zwischen Vermietern und Mietern. Damit verbleiben die rechtliche Absicherung einzelner Abweichungen und die damit verbundenen Risiken bei den Wohnungsunternehmen.
„Was nach dem gesetzlichen Basisstandard ordnungsgemäß und mangelfrei gebaut ist, muss auch im Mietverhältnis als mangelfrei gelten“, sagt Gedaschko. „Diese Verbindung muss der Gesetzgeber selbst herstellen. Wer sie der Vertragsgestaltung und späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen überlässt, verlagert das Problem und verhindert, dass einfacheres Bauen in der Breite ankommt.“
Kritisch bewertet der GdW auch die vorgesehenen zusätzlichen Anforderungen an die Baubeschreibung bei Verbraucherbauverträgen. Der Entwurf verlangt, Unterschreitungen des bislang üblichen Qualitätsstandards und die dadurch voraussichtlich erzielten Einsparungen auszuweisen. Damit wird der dringend benötigte Basisstandard weiterhin als Abweichung von einem höherwertigen Normalfall behandelt. Anstatt einfaches, sicheres und funktionales Bauen als gleichwertigen gesetzlichen Maßstab zu etablieren, hält der Entwurf am bisherigen Standard als Referenz fest und schafft zusätzliche Dokumentationspflichten.
„Ein Basisstandard ist kein Bauen zweiter Klasse. Er soll gutes Wohnen zu bezahlbaren Kosten ermöglichen“, sagt Gedaschko. „Wer ihn gesetzlich einführt und zugleich als Qualitätsunterschreitung kennzeichnet, entwertet das eigene Instrument.“
Auch die Erwartung der Entwurfsbegründung, einfachere Standards würden sich künftig am Markt etablieren und dann bei der Auslegung von Mietverträgen berücksichtigt, ist nicht praxistauglich.
„Der Entwurf ist mutlos: Es wird darauf gehofft, dass einfacheres Bauen irgendwann üblich wird, statt jetzt die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Den vielen verzweifelten Wohnungssuchenden hilft dieses Vertrösten nicht“, sagt Gedaschko. „Ohne durchgängige Rechtssicherheit bleiben reale Erleichterungen, Beschleunigung und Kostensenkungen im Mietwohnungsbau aus. Der Entwurf ist deshalb allenfalls eine lange überfällige Diskussionsgrundlage für das Bauvertragsrecht. Dem eigentlichen Ziel, mit einem neuen Basisstandard ein neues ‚Normal‘ für bezahlbares Bauen und Wohnen zu etablieren, kommen wir so nicht näher.“
Der GdW fordert, den Entwurf grundlegend nachzubessern und die mietrechtliche Absicherung noch in diesem Gesetzgebungsverfahren verbindlich zu regeln.
