Politik

BGH stärkt Verbraucherschutz für Wohnungseigentümergemeinschaften

DDIV-Musterverträge entsprechen AGB-Recht - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil die umstrittene Frage der Verbrauchereigenschaft von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei Rechtsgeschäften bejaht. Damit unterstreicht das Gericht die Besonderheit von WEG, die in Deutschland über 22 % des gesamten Wohnungsbestandes auf sich vereinen. Der Verbraucherschutz gilt auch dann, wenn ein gewerblicher Vermieter Mitglied des Verbundes ist oder die WEG durch einen Verwalter vertreten wird. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) begrüßt die Klarstellung, weist aber auch darauf hin, dass die Entscheidung Auswirkungen auf zukünftige und bestehende Verträge einer WEG mit Dritten haben kann. Formularmäßige Verwalterverträge fallen jetzt somit unter das AGB-Recht. Der DDIV empfiehlt die Verwendung seiner eigenen Musterverträge, die die Verbrauchereigenschaft der WEG bereits berücksichtigen.

30.03.2015
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