Fristlose Kündigung bei gefälschter Vorvermieterbescheinigung möglich – Deutscher Mieterbund nennt BGH-Urteil nachvollziehbar
(dmb) „Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist nachvollziehbar. Wer beim Abschluss des Mietvertrages seinem künftigen Vermieter eine gefälschte Vorvermieterbescheinigung vorlegt, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 107/13). „Erkennt der Vermieter aber die Fälschung, kann er nicht jahrelang warten, bis er eine fristlose Kündigung ausspricht. Dann muss er auch sofort handeln, also kündigen.“