Gebäudemodernisierungsgesetz: Regierung will Mieter vor dem Staat schützen
Die Bundesregierung befasst sich heute mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz.
Die Bundesregierung befasst sich heute mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz. Für selbstnutzende Eigentümer bringt der Entwurf mehr Flexibilität bei der Modernisierung und beim Heizungstausch. So ist beispielsweise erst einmal keine Beimischung von Biobrennstoffen bei einer „normalen“ Gasheizung nötig, wenn eine Solarthermie-Anlage eingebunden wird. Auch andere Hybridsysteme geben Spielraum.
Problematisch bleibt das Gesetzespaket hingegen für Vermieter. Sie sollen künftig die Mehrkosten, die beim Betrieb einer neuen Gasheizung entstehen, zur Hälfte übernehmen. IVD-Präsident Dirk Wohltorf erklärt dazu:
„Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden einige Daumenschrauben für Eigentümer gelockert. Bizarr ist aber, dass die Regierung meint, den Mieter vor dem Staat schützen zu müssen, und den Vermieter dafür zahlen zu lassen. Denn CO₂-Kosten, Netzentgelte und Kosten für die Beimischung gehen auf staatliche Vorgaben zurück und werden mittelbar durch das Heizverhalten des Mieters verursacht. Wer Verbrauchskosten vom Verbrauch entkoppelt, konterkariert die mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz angestrebte klimapolitische Intention, mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas sparsam umzugehen.
Die anstehenden parlamentarischen Beratungen müssen nun genutzt werden, das zu ändern. Geändert werden sollte auch das Mietrecht – nicht zugunsten oder gegen den Mieterschutz, sondern für mehr Klarheit. Das Mietrecht liest sich mittlerweile wie eine technische Beschreibung einer Heizungsanlage. Das hat mit Mietrecht nichts mehr zu tun.“
Nach der Kabinettsbefassung folgt die Beratung im Deutschen Bundestag. Wann genau, ist noch offen.
