Baurecht für Wachstuchfabrik Borsdorf
Satzungsbeschluss schafft Grundlage für neues Wohnquartier auf historischem Industrieareal
Die Entwicklung der ehemaligen Kunstleder- und Wachstuchfabrik Borsdorf zu einem neuen Wohnquartier hat eine entscheidende Hürde genommen. Der Gemeinderat Borsdorf hat in seiner jüngsten Sitzung den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Damit besteht nun Baurecht für die geplante Quartiersentwicklung auf dem rund zwölf Hektar großen Areal an der Leipziger Straße.
Die SRM Holding hatte das Gelände ursprünglich als Gewerbeobjekt übernommen und seit 2018 die Entwicklung hin zu einem Wohnstandort vorangetrieben. Mit dem nun gefassten Satzungsbeschluss erreicht das Projekt einen zentralen Meilenstein. Grundlage ist die Umwandlung der früheren Industriebrache in ein Wohngebiet mit denkmalgeschütztem Gebäudebestand, neuen Wohnformen und sozialer Infrastruktur.
„Der Satzungsbeschluss ist für dieses Projekt ein echter Durchbruch. Aus einer lange ungenutzten Industriefläche kann nun Schritt für Schritt ein neues Quartier für Borsdorf entstehen“, sagt Stefan Martin, Geschäftsführer der SRM Holding GmbH. „Wir haben über Jahre an dieser Entwicklung gearbeitet, viele fachliche, planerische und rechtliche Fragen geklärt und können jetzt in die nächste Phase gehen.“
Auf dem Areal sollen nach bisheriger Planung rund 300 Wohneinheiten entstehen. Der historische, denkmalgeschützte Gebäudebestand umfasst rund 14.000 m². Dort sind 165 Wohneinheiten vorgesehen. Ergänzend sind Reihenhaus- und Einfamilienhausgrundstücke geplant. Darüber hinaus sieht die Quartiersentwicklung Flächen für Betreutes Wohnen, eine Kita mit bis zu 170 Plätzen sowie Grün- und Aufenthaltsbereiche vor.
Erschließungsplanung startet
Nach dem Satzungsbeschluss beginnt nun die konkrete Erschließungsplanung. Der städtebauliche Vertrag sieht die Umsetzung in fünf Bauabschnitten vor. Sobald die Erschließungsplanung abgeschlossen ist, können die nächsten Schritte zur Umsetzung des Quartiers vorbereitet werden. Bereits im Vorfeld wurden wesentliche Maßnahmen auf dem Gelände durchgeführt, darunter der Abriss nicht denkmalgeschützter Substanz, die Entsorgung von Produktionsmaschinen, Müll und Chemikalienresten sowie die Vorbereitung der Erschließungsmaßnahmen.
Mehrheitsgesellschafter des Projekts ist die als strategischer Partner bereits Mitte 2024 ins Projekt eingestiegene österreichische ZIMA Holding AG. Das Unternehmen hat 66 Prozent der Projektgesellschaft übernommen. Die SRM Holding bleibt mit dem verbleibenden Anteil weiterhin beteiligt. ZIMA bringt umfangreiche Erfahrung in der Entwicklung und Sanierung anspruchsvoller Immobilienprojekte ein.
„Mit ZIMA haben wir einen starken Partner an unserer Seite, der gerade bei komplexen Projektentwicklungen und bei der Revitalisierung historischer Bausubstanz große Erfahrung mitbringt“, so Martin. „Für Borsdorf ist das eine wichtige Voraussetzung, damit aus dem Baurecht nun auch sichtbare Entwicklung werden kann.“
