Notwegrecht: Muss ein Grundstück immer mit einem Kraftfahrzeug erreichbar sein?
● Ein Notwegrecht wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn der Eigentümer des hinteren Grundstücks unbedingt auf den Notweg angewiesen ist ● In der Regel setzt die ordnungsgemäße Benutzung bei einem Wohngrundstück die Erreichbarkeit mit dem Auto oder anderen Kraftfahrzeugen voraus – allerdings nicht ausnahmslos ● Soll ein Bereich aufgrund der besonderen Lage oder des planerischen Konzepts von Kraftfahrzeugen freigehalten werden, ist die Erreichbarkeit mit einem Kraftfahrzeug nicht Bestandteil der ordnungsgemäßen Nutzung